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   OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19   

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https://dejure.org/2022,3004
OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19 (https://dejure.org/2022,3004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2022 - 1 LB 20/19 (https://dejure.org/2022,3004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 1 LB 20/19 (https://dejure.org/2022,3004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 201 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB; § 22 Abs 1 Nr 1 BImSchG; § 3 Abs 1 BImSchG
    Erheblichkeitsschwelle; Geruch; Geruchsimmission; gewerblich; GIRL; Junghennen; Landwirtschaft; landwirtschaftlich; Masthähnchen; Nachbar; schädliche Umwelteinwirkungen; Stall; Stand der Technik; Tierhaltung; Tierhaltung, gewerbliche; Tierhaltung, landwirtschaftliche; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaftliche Gerüche = Gerüche der klassischen Nutztierhaltung!

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohnerklage gegen Geflügelzuchtbetrieb - Hauseigentümerin muss sich mit den rundherum üblichen Gerüchen abfinden

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 12 m.w.N.).

    Ein derartiger Anspruch folgt insbesondere nicht aus der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung geruchsemittierender Anlagen bei bestehender Überschreitung von Immissionsrichtwerten (vgl. zur sog. Verbesserungsgenehmigung BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17

    Biogasanlage; Einwirkungsbereich; Familienprojekt; Geruchsimmission;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    2009, 794; vgl. nur Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 34; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

    Ein derartiger Anspruch folgt insbesondere nicht aus der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung geruchsemittierender Anlagen bei bestehender Überschreitung von Immissionsrichtwerten (vgl. zur sog. Verbesserungsgenehmigung BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 669/17

    Klage eines Nachbarn gegen einen erteilten Bauvorbescheid zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Zu den bei der Prüfung des Einzelfalls zu berücksichtigenden und zu gewichtenden Aspekten gehören jedenfalls die Ortsüblichkeit und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen (Anschluss an OVG NRW, Urt. v. 21.9.2018 - 2 A 669/17 -, BauR 2019, 473 = BRS 86 Nr. 131= juris Rn. 93 ff. m.w.N.).

    Zu den bei der Prüfung des Einzelfalls zu berücksichtigenden und zu gewichtenden Aspekten gehören jedenfalls die Ortsüblichkeit und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 21.9.2018 - 2 A 669/17 -, BauR 2019, 473 = BRS 86 Nr. 131 = juris Rn. 93 ff. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18

    Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    2009, 794; vgl. nur Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 34; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

    Ein derartiger Anspruch folgt insbesondere nicht aus der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung geruchsemittierender Anlagen bei bestehender Überschreitung von Immissionsrichtwerten (vgl. zur sog. Verbesserungsgenehmigung BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Zudem sind die Gerüche nicht unterscheidbar, was ebenfalls für eine einheitliche Betrachtung streitet (vgl. ebenso OVG NRW, Urt. v. 1.6.2015 - 8 A 1760/13 -, RdL 2015, 270 = juris Rn. 71 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Dabei kann für landwirtschaftliche Gerüche ein Wert von bis zu 0, 25 entsprechend 25 % der Jahresstunden angesetzt werden (vgl. die Begründung und Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 GIRL und Senatsurt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -, BauR 2015, 464 = BRS 82 Nr. 103 = juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 17/20

    Baugenehmigung; bauliche Anlage; Erlöschen; Erlöschen der Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Das war mit Blick auf die geplante und nach außen kenntlich gemachte Verpachtung und die beantragte Änderungsgenehmigung offensichtlich nicht ausreichend, um die Annahme zu rechtfertigen, der Betrieb sei endgültig aufgegeben worden (vgl. zum Maßstab Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 17/20 -, AUR 2021, 473 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16

    Geruch; Schicksalsgemeinschaft; Schweinehaltung; heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Keine weitere Schutzminderung ergibt sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts allerdings aus der historischen Entwicklung im Sinne einer Zugehörigkeit des klägerischen Grundstücks zu einer "Schicksalsgemeinschaft emittierender Landwirte" und einer sich daraus ergebenden - auch nur nachwirkenden - Pflicht zur verstärkten Rücksichtnahme (vgl. dazu Senatsurt. v. 16.8.2018 - 1 LC 180/16 -, BauR 2019, 483 = BRS 86 Nr. 130 = juris Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 12 LA 83/17

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit der Begründung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Erforderlich sind eine Prüfung und Darlegung der maßgeblichen Zumutbarkeitsaspekte des konkreten Einzelfalls und eine wertende Gewichtung aller speziellen Randbedingungen, die unter Berücksichtigung vor allem der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 6.9.2016 - 12 LA 153/15 -, juris Rn. 14; v. 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, BauR 2018, 1258 = BRS 86 Nr. 157 = juris Rn. 50).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 4 B 23.20

    Der Stand der Technik bezieht sich bei einem Außenklimastall auch auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19
    Denn er kann ein Interesse daran haben, dass eine Überschreitung der ansonsten heranzuziehenden Zumutbarkeitsschwelle nicht im Wege einer neu erteilten Genehmigung auf unabsehbare Zeit festgeschrieben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2021 - 4 B 23.20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2015 - 12 LA 120/14

    Außenbereich; Einzelfallbetrachtung; Geruchsimmissionen; Maststall; Nachbar;

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15

    Emissionsminderung; Geruchsbelästigung; Immissionswert; Kälbermast;

  • VG Hannover, 20.02.2023 - 12 B 5434/22

    Alternativgrundstück; Drittwiderspruch; Düngemaßnahmen; Geruchsimmissionen;

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen ( BVerwG, Urt. v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urt. v. 10.02.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 29).

    Zur Beurteilung der Frage, welche Geruchsbelästigungen zumutbar sind, ist - soweit die zur Prüfung stehende Genehmigung auf einem vor dem 1. Dezember 2021 gestellten vollständigen Genehmigungsantrag beruht (vgl. Nr. 8 der zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Neufassung der TA Luft [im Folgenden: TA Luft 2021]) - anhand der Geruchsimmissions-Richtlinie (Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Gem. RdErl. v. 23.07.2009, Nds. MBl. S. 794, GIRL) zu beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.2022 - 4 B 10.22 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 10.02.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 29).

    Zu den bei der Prüfung des Einzelfalls zu berücksichtigenden und zu gewichtenden Aspekten gehören jedenfalls die Ortsüblichkeit und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 15.09.2022 - 4 C 3/21 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 10.02.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dafür, dass hier ein Immissionswert von mindestens 0, 20 anzusetzen ist, spricht zunächst, dass ein solcher Wert nach der Geruchsimmissions-Richtlinie im Einzelfall selbst am Rand eines Dorfgebiets toleriert werden muss (vgl. die Begründung und Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 GIRL ["Zuordnung der Immissionswerte"] und für solche - im Vergleich zum Außenbereich unter Immissionsschutzgesichtspunkten schutzwürdigere - Gebiete in Nr. 3.1 GIRL sonst ein Immissionswert von 0, 15 vorgesehen ist. Durch die südlich sowie nördlich von L. vorhandenen Betriebe (s.o.) ist die nähere Umgebung des Grundstücks der Antragsteller in einem mindestens anzusetzenden Umkreis von 1 km bis zu 2 km (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.02.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 32) zudem nicht unerheblich durch Gerüche vorbelastet.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2022 - 1 ME 48/22

    Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch;

    2009, 794; vgl. nur Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 34; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42; v. 10.2.2022 - 1 LB 20/19 -, BauR 2022, 1027 = juris Rn. 29).
  • VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19

    Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2022 - 1 LA 89/21

    Ablehnung wegen Unvollständigkeit; Bauantrag; Behördenentscheidung, letzte;

    Dem hat sich der Senat bereits mehrfach angeschlossen (vgl. u.a. Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BRS 88 Nr. 154 = BauR 2020, 1764 = juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42; v. 10.2.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 2 L 142/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsverfügung

    Ihr Vortrag, in Einzelfällen seien Geruchsstundenhäufigkeiten von bis zu 25 % zugelassen worden, verfängt schon deshalb nicht, weil diese Fälle - entsprechend der Begründung und Anwendungshinweise zur GIRL - die zumutbare Immissionsbelastung von Wohngebäuden im Außenbereich betrafen (vgl. etwa NdsOVG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 1 LB 20/19 - juris Rn. 43; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2018 - 15 CS 18.1285 - juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 8 A 1760/13 - juris Rn. 79).
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